Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den geltenden gesetzlich zwingenden Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kauf- oder Mietinteressenten (im Folgenden „Vertragspartner“) und der Firma Brumberg Immobilien (im Folgenden „Brumberg Immobilien“). Sie enthalten auch die nach § 312c BGB, § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB und nach §§ 356, 357 BGB vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Informationen über Fernabsatzverträge gelten nur, sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand.
§ 2 Vertragsbestimmungen
Die im Internetauftritt und am Sitz von Brumberg Immobilien vorgehaltenen Informationen und Beschreibungen zu den zu vermietenden sowie zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten auf Abschluss eines Maklervertrages dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und Brumberg Immobilien zustande kommende Vertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages über eine Immobilie zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn Brumberg Immobilien das Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt. Als Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Maklervertrages gilt unter anderem, wenn er auf der Internetseite von Brumberg Immobilien (https://www.brumbergimmobilien.de) zu einem dort vorgestellten Objekt über die dafür vorgesehene Eingabemaske eine Anfrage stellt. Brumberg Immobilien behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages oder eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Verträge zwischen den Vertragspartnern und Brumberg Immobilien über den Nachweis oder die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum bedürfen nach § 2 Abs. 1 S. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz zwingend der Textform (Für die Wahrung der Textform genügt beispielsweise der Austausch der Vertragserklärungen in E-Mails. Ebenso reichen Verkörperungen auf Papier, USB-Stick, CD-ROM oder Computerfax aus.) Das Gleiche gilt gemäß § 656a BGB für einen Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Der Hauptvertrag ist der zwischen dem Vertragspartner und dem Verkäufer/Eigentümer bzw. Vermieter zustande gekommene Vertrag.
§ 3 Art und Umfang des Angebotes
Die Dienstleistungen von Brumberg Immobilien beziehen sich auf die Vermittlung und/oder den Nachweis von Wohnungen, Gewerbeflächen, Grundstücken, Häusern und sonstigen Immobilienarten zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Die Angaben zu den angebotenen Objekten werden regelmäßig durch Brumberg Immobilien aktualisiert. Bei aller gebotener Sorgfalt kann Brumberg Immobilien nicht gewährleisten, dass die vom Eigentümer bzw. Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig und vollständig sind, ebenso wenig, dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den Brumberg Immobilien erteilten Auskünften, insbesondere der Objektangaben.
Brumberg Immobilien ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Ausstattung der Objekte, Alter der Objekte, vorhandene Baugenehmigungen.
§ 4 Pflichten des Vertragspartners
Die von Brumberg Immobilien gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz von Brumberg Immobilien oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse am Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die im Rahmen des Maklervertrags gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn Brumberg Immobilien vorher die schriftliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt.
Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Provision in voller Höhe, falls ein Dritter dadurch zum Abschluss des Hauptvertrages gelangt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Brumberg Immobilien unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kauf- oder Mietabsicht. Weist Brumberg Immobilien ein Objekt nach, das dem Vertragspartner bereits bekannt ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Nachweis von Brumberg Immobilien schriftlich oder in Textform zurückzuweisen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Brumberg Immobilien vom Zustandekommen eines Hauptvertrags unverzüglich zu benachrichtigen und Brumberg Immobilien auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
§ 5 Provision
Der Provisionsanspruch von Brumberg Immobilien entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis ein Hauptvertrag zustande kommt.
Für die Entstehung des Anspruchs ist die Mitursächlichkeit von Brumberg Immobilien am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch von Brumberg Immobilien auf Zahlung der vereinbarten Provision wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Über die vereinbarte Provision erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungslegung seitens Brumberg Immobilien. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsbestätigung oder – falls nichts anderes vereinbart worden ist – nach der im Angebot bzw. in der Offerte ausgewiesenen Maklerprovision. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und liegt eine Doppeltätigkeit im Sinne des § 7 der AGB im Rahmen einer Maklertätigkeit zum Nachweis oder der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus vor, entspricht die vom Vertragspartner zu leistende Provision der Höhe nach der vom Verkäufer zu leistenden Provision.
Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch Brumberg Immobilien der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertragspartner den Maklervertrag widerruft (ausgenommen ein wirksamer Widerruf nach dem Widerrufsrecht gemäß § 6 der AGB) oder sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst (z. B. Kündigung, Anfechtung).
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts rückabgewickelt wird oder aus anderen in der Person des Vertragspartners liegenden Gründen rückgängig gemacht, nicht erfüllt oder von Vertragsbeginn an rückwirkend unwirksam wird. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch von Brumberg Immobilien ebenfalls nicht.
Bei notarieller Beurkundung des Hauptvertrages wird der Vertragspartner alles Zumutbare unternehmen, um eine rechtlich wirksame Maklercourtageklausel in den Hauptvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen Brumberg Immobilien Seite 3 von 5 aufzunehmen. Brumberg Immobilien hat, sofern der Hauptvertrag einer notariellen Beurkundung bedarf, Anspruch auf Erhalt des notariell zu beurkundenden Kaufvertragsentwurfes.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Brumberg Immobilien
Am Mühlberg 3
18059 Papendorf
Deutschland
0176 30304665
info@brumbergimmobilien.de
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
§ 7 Haftung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Makler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Brumberg Immobilien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit der vorstehenden Klausel nicht verbunden.
§ 8 Doppeltätigkeit
Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Bei der Gewerberaumvermietung darf Brumberg Immobilien sowohl für den Mieter als auch den Vermieter tätig werden. In den Fällen der vorstehenden Sätze 1 und 2 ist die Tätigkeit für den Kauf- bzw. Mietinteressenten auf den Nachweis von Objekten beschränkt, wenn Brumberg Immobilien bereits im Rahmen eines Makler-Allein-Auftrags für den Verkäufer bzw. Vermieter mit der Vertragsvermittlung beauftragt ist.
§ 9 Aufwendungsersatz
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Brumberg Immobilien in Erfüllung des Auftrages entstandenen, tatsächlich nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten, wenn ein Hauptvertrag nicht zustande kommt. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören insbesondere Kosten für Insertionen, Telefon, Telefax, Porto sowie Kosten für Besichtigungsfahrten. Beim Auftrag eines Wohnungssuchenden ist der Aufwendungsersatz auf maximal 25 € begrenzt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und Brumberg Immobilien als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Maklervertrag sowie als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten der Geschäftssitz von Brumberg Immobilien vereinbart. Gleiches gilt, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich der Wohnsitz des Vertragspartners außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und Brumberg Immobilien, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.