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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den geltenden gesetzlich zwingenden Vorschriften die Vertrags­beziehungen zwischen dem Kauf- oder Miet­interessenten (im Folgenden „Vertrags­partner“) und der Firma Brumberg Immobilien (im Folgenden „Brumberg Immobilien“). Sie enthalten auch die nach § 312c BGB, § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB und nach §§ 356, 357 BGB vorgeschriebenen Hinweise und Informationen nach den Vorschriften über Fern­absatz­verträge. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise und Informationen über Fern­absatz­verträge gelten nur, sofern der Vertrags­partner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Mit Zustande­kommen des Makler­vertrages werden die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen Vertrags­gegenstand.

§ 2 Vertrags­bestimmungen

Die im Internet­auftritt und am Sitz von Brumberg Immobilien vorgehaltenen Informationen und Beschreibungen zu den zu vermietenden sowie zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten auf Abschluss eines Maklervertrages dar. Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und Brumberg Immobilien zustande kommende Vertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages über eine Immobilie zu verstehen. Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn Brumberg Immobilien das Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages annimmt. Als Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Maklervertrages gilt unter anderem, wenn er auf der Internetseite von Brumberg Immobilien (https://www.brumbergimmobilien.de) zu einem dort vorgestellten Objekt über die dafür vorgesehene Eingabemaske eine Anfrage stellt. Brumberg Immobilien behält sich grundsätzlich die schriftliche Fixierung des Maklervertrages oder eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss mit dem Vertragspartner vor. Verträge zwischen den Vertragspartnern und Brumberg Immobilien über den Nachweis oder die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum bedürfen nach § 2 Abs. 1 S. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz zwingend der Textform (Für die Wahrung der Textform genügt beispielsweise der Austausch der Vertragserklärungen in E-Mails. Ebenso reichen Verkörperungen auf Papier, USB-Stick, CD-ROM oder Computerfax aus.) Das Gleiche gilt gemäß § 656a BGB für einen Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Der Hauptvertrag ist der zwischen dem Vertragspartner und dem Verkäufer/Eigentümer bzw. Vermieter zustande gekommene Vertrag.

§ 3 Art und Umfang des Angebotes

Die Dienstleistungen von Brumberg Immobilien beziehen sich auf die Vermittlung und/oder den Nachweis von Wohnungen, Gewerbeflächen, Grundstücken, Häusern und sonstigen Immobilienarten zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Die Angaben zu den angebotenen Objekten werden regelmäßig durch Brumberg Immobilien aktualisiert. Bei aller gebotener Sorgfalt kann Brumberg Immobilien nicht gewährleisten, dass die vom Eigentümer bzw. Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig und vollständig sind, ebenso wenig, dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den Brumberg Immobilien erteilten Auskünften, insbesondere der Objektangaben.

Brumberg Immobilien ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Ausstattung der Objekte, Alter der Objekte, vorhandene Baugenehmigungen.

§ 4 Pflichten des Vertragspartners

Die von Brumberg Immobilien gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch Zugriff auf die Internetpräsenz von Brumberg Immobilien oder in anderer Weise gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse am Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die im Rahmen des Maklervertrags gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn Brumberg Immobilien vorher die schriftliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt.

Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Provision in voller Höhe, falls ein Dritter dadurch zum Abschluss des Hauptvertrages gelangt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Brumberg Immobilien unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kauf- oder Mietabsicht. Weist Brumberg Immobilien ein Objekt nach, das dem Vertragspartner bereits bekannt ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Nachweis von Brumberg Immobilien schriftlich oder in Textform zurückzuweisen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Brumberg Immobilien vom Zustandekommen eines Hauptvertrags unverzüglich zu benachrichtigen und Brumberg Immobilien auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.

§ 5 Provision

Der Provisionsanspruch von Brumberg Immobilien entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis ein Hauptvertrag zustande kommt.

Für die Entstehung des Anspruchs ist die Mitursächlichkeit von Brumberg Immobilien am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend. Der Anspruch von Brumberg Immobilien auf Zahlung der vereinbarten Provision wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Über die vereinbarte Provision erfolgt eine ordnungsgemäße Rechnungs­legung seitens Brumberg Immobilien. Die Rechnungs­legung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisions­bestätigung oder – falls nichts anderes vereinbart worden ist – nach der im Angebot bzw. in der Offerte ausgewiesenen Maklerprovision. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und liegt eine Doppel­tätigkeit im Sinne des § 7 der AGB im Rahmen einer Makler­tätigkeit zum Nachweis oder der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilien­haus vor, entspricht die vom Vertrags­partner zu leistende Provision der Höhe nach der vom Verkäufer zu leistenden Provision.

Der Provisions­anspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch Brumberg Immobilien der Abschluss des Haupt­vertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird. Der Provisions­anspruch bleibt bestehen, wenn der Vertrags­partner den Makler­vertrag widerruft (ausgenommen ein wirksamer Widerruf nach dem Widerrufsrecht gemäß § 6 der AGB) oder sich auf andere Weise von diesem Vertrag löst (z. B. Kündigung, Anfechtung).

Der Provisions­anspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktritts­rechts rückabgewickelt wird oder aus anderen in der Person des Vertrags­partners liegenden Gründen rückgängig gemacht, nicht erfüllt oder von Vertrags­beginn an rückwirkend unwirksam wird. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisions­anspruch von Brumberg Immobilien ebenfalls nicht.

Bei notarieller Beurkundung des Hauptvertrages wird der Vertrags­partner alles Zumutbare unternehmen, um eine rechtlich wirksame Maklercourtage­klausel in den Hauptvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen Brumberg Immobilien Seite 3 von 5 aufzunehmen. Brumberg Immobilien hat, sofern der Hauptvertrag einer notariellen Beurkundung bedarf, Anspruch auf Erhalt des notariell zu beurkundenden Kaufvertragsentwurfes.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Brumberg Immobilien
Am Mühlberg 3
18059 Papendorf
Deutschland

0176 30304665
info@brumbergimmobilien.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

§ 7 Haftung

Schadensersatzansprüche des Vertrags­partners aus dem Makler­vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen Hiervon ausgenommen sind Schadens­ersatzansprüche des Vertrags­partners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertrags­pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertrags­pflichten haftet der Makler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatz­ansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Brumberg Immobilien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Eine Beweislast­umkehr zum Nachteil des Vertragspartners ist mit der vorstehenden Klausel nicht verbunden.

§ 8 Doppeltätigkeit

Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Bei der Gewerberaumvermietung darf Brumberg Immobilien sowohl für den Mieter als auch den Vermieter tätig werden. In den Fällen der vorstehenden Sätze 1 und 2 ist die Tätigkeit für den Kauf- bzw. Mietinteressenten auf den Nachweis von Objekten beschränkt, wenn Brumberg Immobilien bereits im Rahmen eines Makler-Allein-Auftrags für den Verkäufer bzw. Vermieter mit der Vertragsvermittlung beauftragt ist.

§ 9 Aufwendungsersatz

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Brumberg Immobilien in Erfüllung des Auftrages entstandenen, tatsächlich nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten, wenn ein Hauptvertrag nicht zustande kommt. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören insbesondere Kosten für Insertionen, Telefon, Telefax, Porto sowie Kosten für Besichtigungs­fahrten. Beim Auftrag eines Wohnungs­suchenden ist der Aufwendungsersatz auf maximal 25 € begrenzt.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichts­stand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und Brumberg Immobilien als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Maklervertrag sowie als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten der Geschäftssitz von Brumberg Immobilien vereinbart. Gleiches gilt, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich der Wohnsitz des Vertrags­partners außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechts­beziehungen zwischen dem Vertrags­partner, der Unternehmer ist, und Brumberg Immobilien, und zwar auch dann, wenn der Rechts­streit im Ausland geführt wird.